Stiftungen

Eigenständiger Erhalt des Vermögens.

Viele Stiftungen tragen große Namen und sind aus dem sozialen Gefüge unseres Landes nicht mehr wegzudenken. Stiftungen ermöglichen eine zukunftssichere, unabhängige und langfristige Nutzung des Vermögens. So wird dieses von ihren Organen der Stiftung langfristig, sorgfältig und im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber dem oder den Stiftern verwaltet. Die Erträge des Stiftungsvermögens werden ganz im Sinne des oder der Stifter den von ihnen festgelegten Zwecken zugeführt. Auch das Gemeinwohl profitiert davon in vielerlei Hinsicht.

Stiftungen sind keine Unternehmen, die sich am Wirtschaftsleben beteiligen, sie erwirtschaften daher auch keine Gewinne. Ihr Ziel ist aus diesem Grunde auch nicht irgendein kurzfristiger Erfolg, sondern der langfristige, nachhaltige und sichere Erhalt des Stiftungsvermögens. Die Erträge ihres Vermögens werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung der Stiftung vorgegebenen Aufgaben verwendet, worüber allein ihre unabhängigen Organe, z.B. Kuratorium, Stiftungsrat und Vorstand, entscheiden. Die Unterstützung von Projekten, die dem Zweck der Stiftungssatzung entsprechen und damit im Ergebnis dem Gemeinwohl dienen, wirkt sich positiv auf die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens, das einer Stiftung gehört, aus, vermittelt aber auch nach innen wichtige Impulse und Werte.