Stiftungsorgane
Kontinuität, Unabhängigkeit und nachhaltige Planung.
Die Organe der Stiftung setzen sich zusammen aus dem Vorstand und dem Stiftungsrat. Der Vorstand wird vom Stiftungsrat gewählt. Er vertritt die Stiftung nach außen und verwaltet sie.
Der Stiftungsrat besteht aus drei Personen. Diese überwachen als unabhängiges Kontrollorgan die Einhaltung des Stiftungszweckes und beraten den Vorstand. Mitglieder des Stiftungsrates dürfen nicht zugleich Vorstand sein. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Geschäftsführung des Unternehmens Elektror hat keinen Einfluss auf Entscheidungen des Stiftungsvorstandes oder des Stiftungsrats, sondern ist ihnen rechenschaftspflichtig. Umgekehrt ist die Geschäftsführung in ihrer täglichen Arbeit unabhängig von Vorstand und Stiftungsrat, hat aber wie in jedem anderen Unternehmen die Beschlüsse ihres Gesellschafters, in diesem Fall der Stiftung, zu beachten.